Wir alle nut­zen sie – in unse­rem All­tag, bei der Arbeit, in der Frei­zeit, beim Sport. Über die Digi­ta­li­sie­rung und das mobi­le Inter­net sind Medi­en all­ge­gen­wär­ti­ge Beglei­ter unse­res Daseins gewor­den. Sie machen vie­les leich­ter, dafür lie­ben wir sie. Und sie machen gleich­zei­tig vie­les kom­pli­zier­ter, und manch­mal gefähr­lich, dafür begeg­nen wir ihnen mit Skep­sis, Ableh­nung und zum Teil auch Furcht. Aus gutem Grund hat­te TEAM Sport-Bay­ern also am 19. Novem­ber und 3. Dezem­ber 2023 zum „Pra­xis­work­shop Medi­en­kom­pe­tenz“ ein­ge­la­den. Die Lei­tung hat­te Sabi­ne Jörk, Lehr­be­auf­trag­te für Kom­mu­ni­ka­ti­ons-wis­sen­schaf­ten / Medi­en­päd­ago­gik / qua­li­ta­ti­ve For­schungs­stra­te­gien an der Hoch­schu­le München.

Die Ver­an­stal­tung ist eines der Aus­bil­dungs­mo­du­le für Demokratietrainer/innen und Demo­kra­tie-bera­ter/in­nen im Rah­men des TSB-Pro­jekts „SPORT­VER­BÄN­DE – STARK FÜR DEMO­KRA­TI­SCHE WER­TE“ und wur­de ganz im Sin­ne des The­mas online per Teams durch­ge­führt. Mit dabei waren zwölf Teil­neh­men­de, ent­we­der im Rah­men der Aus­bil­dung oder als exter­ne Gäs­te, zum Bei­spiel dem Baye­ri­schen Ju-Jutsu- oder dem Eissport-Verband.

Geball­te Medi­en- und Spor­t­er­fah­rung
Die Refe­ren­tin Sabi­ne Jörk ist nicht nur eine aus­ge­wie­se­ne Medi­en- und Medi­en­päd­ago­gik-Exper­tin. Als Mit­in­ha­be­rin der Kampf­sport­schu­le Com­bat Sports Cen­ter (CSC) in Emme­ring kennt sich Sabi­ne auch bes­tens im Sport aus und weiß aus eige­ner Erfah­rung um all die Her­aus­for­de­run­gen, die sich gera­de hier mit media­ler Kom­mu­ni­ka­ti­on verbinden.

Der Pra­xis­work­shop Medi­en­kom­pe­tenz spann­te ein brei­tes The­men- und Übungs­spek­trum auf. Dabei gelang es immer wie­der, die oft „tro­cke­ne“ Rechts­ma­te­rie mit Bei­spie­len aus der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pra­xis, wie sie auch in der Ver­eins- oder Ver­bands­ar­beit an der Tages­ord­nung sind, leben­dig und anschau­lich zu „über­set­zen“.

Eine immer brei­te­re Daten­spur
Da ging es um die Basics der media­len Kom­mu­ni­ka­ti­on, um den Umgang mit Daten, Fotos und Vide­os sowie um geis­ti­ges Eigen­tum. All dies begeg­net uns jeden Tag, sei es beim Sur­fen im Inter­net, der Nut­zung von Smart­phones und Social Media oder im Gebrauch von Apps. Über­all „füt­tern“ wir dazu Platt­for­men und Diens­te mit Daten aller Art und hin­ter­las­sen einen immer umfas­sen­de­ren digi­ta­len Fußabdruck.

Um Miss­brauch zu ver­hin­dern und Scha­den an den Per­sön­lich­keits­rech­ten abzu­weh­ren, hat der Gesetz­ge­ber auf euro­päi­scher, natio­na­ler sowie auf Lan­des­ebe­ne dem Daten­schutz eine hohe Prio­ri­tät zuge­wie­sen, etwa über die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) oder das Baye­ri­sche Daten­schutz­ge­setz (BayDSG). Wie so oft bei gesetz­li­chen Rege­lun­gen, klingt das alles oft zunächst sehr sper­rig und pra­xis­fern. Not­wen­dig ist Daten­schutz trotz­dem, wie Andrea Voß­hoff, Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, fest­stellt: „Beim Daten­schutz geht es nicht um den Schutz von Daten. Im Mit­tel­punkt steht das infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mungs­recht des Ein­zel­nen und damit der Mensch.“

Nut­zungs­be­din­gun­gen ver­ste­hen
Im Work­shop nahm Sabi­ne die Teil­neh­men­den dann mit in nor­ma­ler­wei­se wenig aus­ge­leuch­te­te Tie­fen der media­len Kom­mu­ni­ka­ti­on. Zum Bei­spiel bei der Fra­ge, wel­che Berech­ti­gun­gen Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Signal oder Three­ma von den Nutzer/innen ein­for­dern. Und wel­che Infor­ma­tio­nen von den Anbie­tern über die Sicher­heit, die Ver­wen­dung und Erfas­sung der ein­ge­ge­be­nen Daten sowie die damit ver­bun­de­nen Sicher­heits­maß­nah­men zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Klä­rung sol­cher Fra­gen – auch wegen der gesetz­li­chen und recht­li­chen Vor­ga­ben – ist sicher etwas müh­se­lig, aber essen­zi­ell, wenn man sich im Ver­ein bei­spiels­wei­se ent­schließt, eine Trai­nings­grup­pe über Whats­App zu orga­ni­sie­ren und unter­ein­an­der zu vernetzen.

Ein für die Medi­en­nut­zung beson­ders wich­ti­ger – viel zu oft aber lei­der völ­lig ver­nach­läs­sig­ter – Aspekt ist das Recht am eige­nen Bild. Schnell mal im Trai­ning oder Wett­kampf mit dem Han­dy ein Foto geschos­sen oder ein Video gedreht und gleich auf Social Media gepos­tet kann genau­so schnell recht­lich sehr hei­kel und sogar eine Straf­tat sein. Hier gilt wie über­all im Rechts­raum: Unwis­sen­heit schützt nicht vor Stra­fe. Juris­tisch angreif­bar, so die Refe­ren­tin, sei das Ver­öf­fent­li­chen von Fotos von ande­ren Per­so­nen ohne deren aus­drück­li­che Zustim­mung im „höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­reich“ und – eigent­lich selbst­ver­ständ­lich! – nicht auf der Toi­let­te oder in der Umklei­de­ka­bi­ne. Eini­ge weni­ge Aus­nah­men hat der Gesetz­ge­ber klar benannt. Dazu zäh­len etwa Bild­nis­se der Zeit­ge­schich­te, Per­so­nen als „Bei­werk“, Ver­samm­lun­gen und Auf­zü­ge oder Rechts­pfle­ge und öffent­li­che Sicherheit.

No Go’s im Umgang mit geis­ti­gem Eigen­tum
Eben­so klar wie streng gere­gelt ist auch der Umgang mit geis­ti­gem Eigen­tum. Hier setzt das Urhe­ber-recht der Wei­ter­ver­brei­tung von Fotos, gra­fi­schen Erzeug­nis­sen sowie von Tex­ten aus frem­den Federn enge Gren­zen. Also mal eben ein Foto oder eine Sto­ry aus dem Netz kopie­ren, um damit einen eige­nen Post oder einen Bei­trag in der Ver­eins­zeit­schrift „auf­zu­hüb­schen“, ist ohne die vor­he­ri­ge Klä­rung der Urhe­ber- und Nut­zungs­rech­te nicht erlaubt und kann Abmah­nun­gen und sogar emp­find­li­che Stra­fen nach sich ziehen.

Was medi­al geht und recht­lich zuläs­sig ist, konn­ten die Work­shop-Teil­neh­men­den auf spie­le­ri­sche Wei­se in einem Quiz her­aus­fin­den. Erlaubt oder nicht erlaubt, hieß es da. Zum Bei­spiel: Wie steht es mit dem Run­ter­la­den von Raub­ko­pie­en eines Kino­films aus dem Inter­net? Oder ist es erlaubt, Tik­tok-Vide­os tei­len? Oder Cheats für Games pos­ten, um so bestimm­te von den Spie­len vor­ge­se­hen Beschrän­kun­gen zu umgehen?

Im Fall des Fal­les pro­fes­sio­nel­le Hil­fe suchen
Eine Fra­ge beweg­te die Teil­neh­men­den beson­ders: Was tun, wenn das Kind dann doch ein­mal in den „(Rechts-)Brunnen“ gefal­len ist? Für wel­che Inter­net­ak­ti­vi­tä­ten kann man Abmah­nun­gen bekom­men? Und wie reagiert man dar­auf? Der Tipp der Exper­tin: die abge­mahn­ten Posts, Bil­der oder Musik erst ein­mal löschen und dann am bes­ten gleich pro­fes­sio­nel­le anwalt­li­che Hil­fe suchen.

Einen wei­te­ren Schwer­punkt im Pra­xis­work­shop Medi­en­kom­pe­tenz bil­de­te die Bewer­tung von Infor­ma­tio­nen aus dem Netz. Also danach zu fra­gen, wie Infor­ma­tio­nen über­haupt ent­ste­hen und über Algo­rith­men, Machi­ne Lear­ning und Künst­li­che Intel­li­genz ihren Weg zu den Nutzer/innen fin­den. Wel­che Rol­len Such­ma­schi­nen spie­len und wie Fake-News, Hate-Speech und Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen den Weg zur Wahr­heit ver­sper­ren. Dass sol­che mit­un­ter abstru­sen Geschich­ten oft gro­ße Ver­brei­tung erzie­len und häu­fig geglaubt wer­den, hat vie­le Grün­de. Zum Bei­spiel, dass nega­ti­ve Mel­dun­gen gene­rell mehr Auf­merk­sam­keit erfah­ren und sich bes­ser ein­prä­gen. Zudem ver­stär­ken Fil­ter­bla­sen die Meinungsbilder.

Fake-News ent­lar­ven
Im Work­shop gin­gen die Teil­neh­men­den gezielt der Fra­ge nach, wie man fal­sche oder irre­füh­ren­de Mel­dun­gen erkennt und wel­che „Mecha­nik“ beim Schü­ren von Angst und/oder Hass zum Ein­satz kommt. Dazu gehö­ren etwa aus dem Kon­text geris­se­ne Mel­dun­gen, mani­pu­lier­te Nach­rich­ten oder auch kom­plett frei erfun­de­ne Geschich­ten. Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen knüp­fen in der Regel an rea­len Ereig­nis­sen oder Per­so­nen an, um die­se dann über ver­meint­li­che Plau­si­bi­li­tä­ten in einem aben­teu­er­li­chen Kon­strukt zusam­men­zu­brin­gen. Das kann die Geschich­te von der insze­nier­ten Mond­lan­dung sein, den Welt­herr­schafts­fan­ta­sien von Bill Gates und außer­ir­di­schen Ech­sen­men­schen oder von der angeb­li­chen Impf-Lüge und ihren Folgen.

Der Erfolg sol­cher Des­in­for­ma­ti­on, so die Erkennt­nis der Teil­neh­men­den, liegt maß­geb­lich in den ein­fa­chen und schnel­len Ver­brei­tungs­we­gen, im Unwis­sen und der unkri­ti­schen Wei­ter­lei­tung sowie in der man­geln­den Über­prü­fung des Wahr­heits­ge­hal­tes einer ver­meint­lich „logi­schen“ Geschich­te. Dass hin­ter Fake-News und Des­in­for­ma­ti­on in den sozia­len Netz­wer­ken nicht immer nur rea­le Men­schen, son­dern zuneh­mend auch Social Bots (also ent­spre­chend pro­gram­mier­te Algo­rith­men) ste­hen, erschwert die Hand­ha­be dage­gen noch deut­lich.
Der bes­te Schlüs­sel, um in der immer kom­ple­xer wer­den­den Medi­en­welt zu bestehen, ist Medi­en­kom-petenz. Der Pra­xis­work­shop, so das Fazit der Teil­neh­men­den, hat hier wich­ti­ge Ein­bli­cke und Erkennt­nis­se gebracht. Zum Bei­spiel beim Erstel­len einer Check­lis­te zur Über­prü­fung und Bewer­tung von Online-Quel­len oder den „5 Schrit­ten zum/zur Fak­ten-Che­cker/in“. Ganz nach dem TSB-Mot­to „aus der Pra­xis für die Praxis“.